Ein wichtiger Bestandteil des Schwalbenschutzes ist die Sicherung und Förderung bestehender Populationen. Oftmals zeigen schon einfache Maßnahmen eine große Wirkung. Das Anlegen von lehmgefüllten Schlamm- und Badepfützen (ca. 1 m² groß und größer) erleichtert und fördert die Bauaktivitäten der Rauch- und Mehlschwalben. Daneben sind die Anbringung von Kunstnestern mit Kotbrettern sowie anderen Hilfen sehr wirksam:
Für
Mehlschwalben geschlossene Halbschalen an Gebäuden unterhalb des Dachüberstandes in mindestens 4 m Höhe.
Weitere Informationen zum Mehlschwalbenschutz.
Für
Rauchschwalben offene Halbschalen (etwa 16 cm Durchmesser; ca. 6 cm Abstand zwischen Nestoberkante und Decke) oder ein Brett (ca. 12 x 12 cm; etwa 10 bis 15 cm unter der Decke) als Nistsims in offenen (ein geöffnetes Oberlicht ist ausreichend), möglichst noch genutzten Ställen sowie in Hallen und Durchfahrten.
Für
Uferschwalben die Anlage von Steilwänden oder künstlichen Kolonien.
Für
Mauersegler Nistkästen und Nisthilfen an und in Häusern in mindestens 4 m Höhe; gemauerte Nistnischen in Burg und Stadtmauern mit Gefälle zur Außenwand bzw. Regenwasserablauf.
Weitere Informationen zum Mauerseglerschutz.
Während die Kunstnester für Mauersegler und Mehlschwalbe jeweils dicht als Kolonien angebracht werden können, ist bei den Rauchschwalbennestern auf eine optische Trennung zu achten. Da Rauchschwalben keine ausgesprochenen Kolonienbrüter sind, kann dies gegebenenfalls mit senkrecht an der Wand angebrachten Brettern erreicht werden.
Schutz- und Förderungsmaßnahmen, die im Zuge einer Flurneuordnung durchgeführt werden können, finden Sie hier.